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Sie sind ein Organisationstalent und möchten sich beruflich verändern? Wir bieten Ihnen am Standort Annaberg zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine neue Herausforderung als Mitarbeiter Zentrale Terminvergabe (m/w/d)

 

Unser Angebot

  • ein unbefristeter Arbeitsvertrag in Teilzeit (30 h/Woche),
  • eine strukturierte Einarbeitung und kollegiale Zusammenarbeit im motivierten Team  im Verbund der Erzgebirgsklinikum gGmbH,
  • attraktive Arbeitsbedingungen und tarifgerechte Bezahlung, Jahressonderzahlung, betriebliche Zusatzversorgung und elektronische Zeiterfassung,
  • vielfältige Fort- und Weiterbildungsperspektiven,
  • Mitarbeitervergünstigungen über Corporate Benefits,
  • gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie

 

Ihre Aufgaben

  • zentrale Terminvergabe für die Sprechstunden unserer Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und der Klinik
  • Unterstützung des Belegungsmanagements der Standorte

 

Was Sie in unser Team mitbringen

  • eine abgeschlossene Ausbildung als Medizinische Fachangestellte (m/w/d),
  • Erfahrung im Belegungsmanagement eines Krankenhauses bzw. im Terminmanagement einer pflegerischen Versorgungseinheit bzw. einer Praxis wünschenswert,
  • hohe Sozialkompetenz in der Interaktion mit Patienten,
  • Interesse an der Optimierung von Krankenhausprozessen,
  • Flexibilität und Einsatzfreude in verschiedenen medizinischen Fachbereichen sowie Freude an der berufsgruppenübergreifenden interdisziplinären Zusammenarbeit

 

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 09.02.2026.

Für Rückfragen stehen Ihnen gern unsere Interimspflegdirektorin, Frau Barbara Yokota Beuret, unter der Telefonnummer 016094758853 sowie unsere Teamleiterin Personalentwicklung, Frau Janette Nowack, unter der Telefonnummer 037296 53-8061 zur Verfügung.

Wir begrüßen Bewerbungen von Menschen jeden Geschlechts, Alters, jeder Herkunft, Religion oder sexuellen Identität gleichermaßen.

Der Schutz  personenbezogenen Daten ist uns wichtig – Ihre Bewerbung wird gemäß DSGVO vertraulich behandelt.

 

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei Einstellung ein Nachweis zum Masernschutz notwendig ist.